Übers Bleiberecht?
www.no-racism.net, Plattform Bleiberecht, Wikipedia: Arigona Zogaj, Austria4Arigona, Factsheet Bleiberecht von amnesty international (pdf, 96 KB)
Wie ist die Bleiberechts-Bewegung entstanden?
In vielen Gemeinden, vor allem in Oberösterreich, der Steiermark und Niederösterreich haben sich Bürgerinitiativen gebildet, die sich um eine Familie oder eine Einzelperson kümmern, die sich gut eingelebt hat. Zum Teil haben sich diese Initiativen landesweit zusammengeschlossen, wie etwa in Oberösterreich.Dann haben sich die landesweit agierenden Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen zusammen geschlossen, um tätig zu werden. Anfang Juli haben sie den 10. Oktober zum Tag des Bleiberechts erklärt, um Stimmung für dieses Anliegen zu machen.
In einem Aufruf (www.tagdesbleiberechts.at) appellieren sie an alle gesellschaftlichen Gruppen, sich an der Debatte über eine menschenwürdige Bleiberechtsregelung zu beteiligen. Durch das Zerbrechen der großen Koalition fällt der Tag nun genau in die Phase der Koalitionsverhandlungen.
Viele Gruppierungen haben bereits eigene Initiativen gestartet. Am 29. August findet in Wien eine Mobilisierungskonferenz zur Vorbereitung des Tages statt.
Was ist das Bleiberecht?
Das Bleiberecht ist ein juristisches Faktum. Es wird durch die europäische Menschenrechtskonvention EMRK gewährt, die in Österreich sogar in der Verfassung verankert ist. Dort ist in Artikel 8 das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens festgelegt.Dieses Recht gilt für alle Menschen, die sich in Europa aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Und es ist ein individuelles Recht, das bedeutet, jedeR einzelne kann zu Gericht gehen und sein/ihr Recht einklagen, wenn es ihm/ihr vorenthalten wird.
Der Verfassungsgerichtshof hat zusammengefasst, wann nach der europäischen Rechtssprechung ein Bleiberecht besteht: Kriterien sind die Dauer des Aufenthalts, die berufliche und soziale Verankerung, weitgehende Unbescholtenheit sowie die soziale Verankerung im Herkunftsland.
Neben der Forderung nach einem Verfahren gibt es noch weitreichendere Positionen. Zwischen den großen NGOs ist es Konsens, dass es auch eine Regelung geben muss, die ohne weitere Prüfung allen Personen ein Bleiberecht erteilt, die bereits fünf Jahre hier sind.
Weit verbreitet ist überdies die Auffassung, dass die Beschränkung der menschlichen Reisefreiheit Staatsangehörige ärmerer Länder diskriminiert und daher überwunden werden muss.
Warum ein richtiges Bleiberechtsgesetz?
Ein Bleiberechtsgesetz „light“ gibt es bereits. Allerdings entspricht es nicht den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren. Bezirkshauptmannschaften und die MA 35 können einen so genannten „humanitären Aufenthalt“ anregen. Für die Dauer eines Jahres. Der/die Betroffene selbst kann keinen Antrag stellen, und die Entscheidung trifft der Innenminister. Und wenn der nicht will, dann ist die Entscheidung endgültig. Auch kein Gericht dieser Welt kann sein Handeln kontrollieren.Diese Willkür hat hoffentlich bald ein Ende. Denn der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das Gesetz repariert werden muss. Wie in einem Rechtsstaat üblich, muss das Verfahren mit Antragsrecht und Berufungsmöglichkeiten ausgestattet sein. Jemand, die/der annehmen kann, bereits Anspruch auf ein Bleiberecht zu besitzen, soll die Möglichkeit bekommen, dies bei einem Amt zu beantragen. Die Entscheidung muss dann in Form eines Bescheides getroffen werden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass man berufen kann, wenn die Behörde Fehler gemacht hat. Bis Ende März 2009 hat eine künftige Regierung Zeit zu handeln.
Warum gibt es so viele Bleiberechts-Fälle?
Warum gibt es eigentlich tausende Menschen, die seit Jahren hier leben, aber keinen definitiven Aufenthaltsstatus haben? Den Grund dafür verliert man gerne aus den Augen: Die Asylbehörden - ausgelegt für die Bearbeitung von 10.000 Fällen pro Jahr - mussten zum Teil das Dreifache an Arbeit bewältigen. Da ist es klarerweise zu einem enormen Rückstau gekommen.Doch die Verantwortlichen haben einfach zugesehen. Ende letzten Jahres warteten einige hundert Menschen seit über zehn Jahren auf den Ausgang ihres Verfahrens und über 3.000 Menschen seit mehr als 5 Jahren. Kein Wunder, dass da viele bereits Anspruch auf ein Bleiberecht im Sinne Art 8 der EMRK erworben haben. Den Betroffenen die Schuld an den langen Verfahren zu geben, weil sie Rechtsmittel ausschöpfen, entspricht nicht unserem Rechtsverständnis und wird von vielen als zynisch empfunden.
